Geprüft am 31.8.2026 · https://www.example.com/
Im geprüften HTML wurden keine automatisch erkennbaren Barrieren gefunden.
Keine Befunde nach Prinzip.
Schon richtig gelöst
- Kontrast: keine eindeutigen Verstöße im CSS
Wöchentlicher Re-Scan, JS-gerendert, E-Mail bei neuen Barrieren — kommt bald.
Barrierefreiheitserklärung erstellen →
Methodik & Grenzen
Geprüft wurde am 31.8.2026 das HTML, das www.example.com beim ersten Aufruf ohne Login ausliefert, plus bis zu vier verlinkte CSS-Dateien derselben Domain. Geprüft: Farbkontrast (aus CSS), Textalternativen, Formular-Beschriftung, Bedienelement-Namen, Überschriften-Struktur, Seitentitel und -sprache, Zoom-Sperre, doppelte IDs, positive tabindex-Werte, Landmarks.
Nicht geprüft: alles, was per JavaScript entsteht, Tastatur-Bedienbarkeit, sichtbarer Fokus, Fokus-Reihenfolge, Screenreader-Ansage, Inhalte hinter Login, Unterseiten. Der automatische Test findet grob 20–35 % der WCAG-Verstöße — der Rest braucht eine manuelle Prüfung. Momentaufnahme, kein Rechtsurteil.