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a11yglass · Barrierefreiheits-Check für Websites

Seit dem BFSG ist deine Website abmahngefährdet

Betroffene Unternehmen müssen ihre Website seit dem 28.06.2025 barrierefrei gestalten. Prüf in 30 Sekunden, wo sie gegen die WCAG 2.2 verstößt — mit konkreter Maßnahme je Befund.

Beispiel-Bericht ansehen → (www.hannecke-its.de)

Bald: automatische Überwachung.

Wöchentlicher Re-Scan mehrerer Seiten, JS-gerendertes Prüfen (mehr Treffer), E-Mail-Alarm bei neuen Barrieren, PDF-Export.

So liest du das Ergebnis

Note A–F und 100-Punkte-Skala sind eine grobe Orientierung. Punktabzug gibt es für kritische Barrieren (Kontrast, fehlende Beschriftung) und zu prüfende Punkte. Jeder Befund nennt das WCAG-Erfolgskriterium und einen konkreten Schritt. Ein aufklappbarer Block zeigt die Herleitung.

Häufige Fragen

Ersetzt das eine vollständige Prüfung?

Nein. Der automatische Test findet grob 20–35 % der WCAG-Probleme — vor allem im Quelltext direkt erkennbare. Tastatur-Bedienung, Fokus-Reihenfolge und Screenreader-Verhalten müssen manuell geprüft werden.

Was ist mit JavaScript?

Der Gratis-Scan liest das ausgelieferte HTML + verlinktes CSS, ohne JS auszuführen. Menüs, Modals und Custom-Widgets, die erst im Browser entstehen, sieht er nicht vollständig. Das JS-gerenderte Prüfen kommt im Monitoring.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Nach BFSG/EAA brauchen die meisten Websites betroffener Unternehmen eine — mit Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren. Hier gibt es eine Ausfüllhilfe. Eine rechtlich geprüfte Vorlage ist trotzdem empfohlen.

Sind Overlay-Widgets (accessiBe, UserWay) eine Lösung?

Nein. Überlagerungs-Tools stellen keine Konformität her und werden von Betroffenenverbänden kritisiert. Barrierefreiheit entsteht im Code, nicht durch ein Widget. Mehr dazu.

Barrierefreiheits-Wissen

Konkrete Erklärungen zu BFSG/EAA, den WCAG-Erfolgskriterien und der Umsetzung in WordPress, Shopify, Wix & Co. Zur Übersicht →

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