Geprüft am 31.8.2026 · https://contentglass.com/
1 kritische Barriere · zusätzlich 2 zu prüfen.
Wie kommt der Score zustande? (100 Startpunkte)
| 89 CSS-Regeln mit möglicherweise zu geringem Textkontrast | -18 |
| 4 Link(s) ohne erkennbaren Namen im HTML | -7 |
| Keine <h1>-Überschrift im ausgelieferten HTML | -7 |
| Ergebnis | 68 / 100 |
Wahrnehmbar
89 CSS-Regeln mit möglicherweise zu geringem Textkontrast
Nötig: 4.5:1 (normal) bzw. 3:1 (großer Text). Bei „angenommenem Seitenhintergrund“ konnte der tatsächliche Hintergrund nicht sicher bestimmt werden — im Zweifel im Browser prüfen. Gefunden u. a.: `.p-qe19929 .pagelayer-heading-holder *`: #ffffff auf #ffffff (Standard) (Seitenhintergrund, angenommen) = 1.00:1 · `.pagelayer-social_grp[class*="pagelayer-social-shape"] .pagelayer-icon-holder[class*="pagelayer-facebook"]`: #3B5998 auf #3B5998 = 1.00:1 · `.pagelayer-social_grp[class*="pagelayer-social-shape"] .pagelayer-icon-holder[class*="pagelayer-twitter"]`: #1DA1F2 auf #1DA1F2 = 1.00:1 · `.pagelayer-social_grp[class*="pagelayer-social-shape"] .pagelayer-icon-holder[class*="pagelayer-google-plus"]`: #DD4B39 auf #DD4B39 = 1.00:1 · `.pagelayer-social_grp[class*="pagelayer-social-shape"] .pagelayer-icon-holder[class*="pagelayer-linkedin"]`: #0077B5 auf #0077B5 = 1.00:1
.p-qe19929 .pagelayer-heading-holder *, .pagelayer-social_grp[class*="pagelayer-social-shape"] .pagelayer-icon-holder[class*="pagelayer-facebook"], .pagelayer-social_grp[class*="pagelayer-social-shape"] .pagelayer-icon-holder[class*="pagelayer-twitter"], .pagelayer-social_grp[class*="pagelayer-social-shape"] .pagelayer-icon-holder[class*="pagelayer-google-plus"], .pagelayer-social_grp[class*="pagelayer-social-shape"] .pagelayer-icon-holder[class*="pagelayer-linkedin"]
Das solltest du tun: Textfarbe abdunkeln oder Hintergrund aufhellen, bis der jeweilige Mindestwert erreicht ist. Farbe nie als einziges Unterscheidungsmerkmal einsetzen.
Bedienbar
4 Link(s) ohne erkennbaren Namen im HTML
Leere Links oder nur ein Icon/Bild ohne alt. Beispiele: <a class="pagelayer-ele-link" href="https://www.facebook.com/sitepad">, <a class="pagelayer-ele-link" href="https://twitter.com/sitepad">, <a class="pagelayer-ele-link" href="https://www.instagram.com/sitepad". Ein per JavaScript gesetztes aria-label wird hier nicht erkannt.
a
Das solltest du tun: Sichtbaren Linktext ergänzen, oder bei Icon-Links aria-label bzw. ein Bild mit alt verwenden.
Keine <h1>-Überschrift im ausgelieferten HTML
Jede Seite sollte mit genau einer h1 beginnen. Bei per JavaScript aufgebauten Seiten kann die h1 erst im Browser entstehen — dann im gerenderten DOM prüfen.
body
Das solltest du tun: Eine aussagekräftige <h1> als erste Überschrift einfügen (möglichst schon serverseitig).
Schon richtig gelöst
- Textalternativen: keine automatisch erkennbaren Probleme
- <main>-Landmark vorhanden
Nächste Schritte
- 89 CSS-Regeln mit möglicherweise zu geringem Textkontrast. Textfarbe abdunkeln oder Hintergrund aufhellen, bis der jeweilige Mindestwert erreicht ist. Farbe nie als einziges Unterscheidungsmerkmal einsetzen.
- 4 Link(s) ohne erkennbaren Namen im HTML. Sichtbaren Linktext ergänzen, oder bei Icon-Links aria-label bzw. ein Bild mit alt verwenden.
- Keine <h1>-Überschrift im ausgelieferten HTML. Eine aussagekräftige <h1> als erste Überschrift einfügen (möglichst schon serverseitig).
Wöchentlicher Re-Scan, JS-gerendert, E-Mail bei neuen Barrieren — kommt bald.
Barrierefreiheitserklärung erstellen →
Methodik & Grenzen
Geprüft wurde am 31.8.2026 das HTML, das contentglass.com beim ersten Aufruf ohne Login ausliefert, plus bis zu vier verlinkte CSS-Dateien derselben Domain. Geprüft: Farbkontrast (aus CSS), Textalternativen, Formular-Beschriftung, Bedienelement-Namen, Überschriften-Struktur, Seitentitel und -sprache, Zoom-Sperre, doppelte IDs, positive tabindex-Werte, Landmarks.
Nicht geprüft: alles, was per JavaScript entsteht, Tastatur-Bedienbarkeit, sichtbarer Fokus, Fokus-Reihenfolge, Screenreader-Ansage, Inhalte hinter Login, Unterseiten. Der automatische Test findet grob 20–35 % der WCAG-Verstöße — der Rest braucht eine manuelle Prüfung. Momentaufnahme, kein Rechtsurteil.