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WCAG 2.1 AA — Checkliste

WCAG 2.1 Stufe AA ist der Maßstab, auf den die Norm EN 301 549 und damit das BFSG verweisen. Die Stufen A und AA umfassen zusammen 50 Erfolgskriterien; in der Praxis entstehen die meisten Mängel bei einer Handvoll davon.

Was AA bedeutet

Konformität wird in Stufen angegeben: A ist die Basis, AA die im öffentlichen und geschäftlichen Bereich übliche Zielstufe, AAA geht darüber hinaus und ist selten vollständig erreichbar. EN 301 549 verlangt für Webinhalte Stufe AA.

Die häufigsten Mängel zuerst

Zu geringer Farbkontrast (1.4.3), fehlende oder nichtssagende Alternativtexte (1.1.1), unbeschriftete Formularfelder (3.3.2, 4.1.2), nicht mit der Tastatur bedienbare Elemente (2.1.1), unsichtbarer Fokus (2.4.7), springende Überschriften-Ebenen (1.3.1), fehlender oder generischer Seitentitel (2.4.2), fehlende Sprachauszeichnung (3.1.1), Linktexte wie „hier klicken“ (2.4.4).

Was ein automatischer Test abdeckt

Werkzeuge erkennen Kontrastwerte, fehlende alt-Attribute, fehlende Labels und Strukturfehler zuverlässig — nach übereinstimmenden Angaben grob 30–40 % der Verstöße. Ob ein Alt-Text sinnvoll ist, ob die Fokus-Reihenfolge logisch ist und ob ein Screenreader die Seite verständlich vorliest, zeigt nur die manuelle Prüfung.

In welcher Reihenfolge abarbeiten

Erst die maschinell prüfbaren Punkte beheben: Kontrast, Alt-Texte, Labels, Struktur, Titel, Sprache. Dann ein Tastatur-Durchgang — nur mit Tab, Umschalt+Tab und Enter durch alle Funktionen. Zuletzt eine Screenreader-Stichprobe der wichtigsten Seiten.

WCAG 2.2 — was dazukommt

WCAG 2.2 ergänzt neun neue Erfolgskriterien, darunter „Fokus nicht verdeckt“ (2.4.11), eine Mindest-Zielgröße von 24 CSS-Pixeln (2.5.8) und weniger redundante Eingaben (3.3.7). Für das BFSG maßgeblich ist derzeit die auf WCAG 2.1 AA verweisende Fassung von EN 301 549; WCAG 2.2 zu erfüllen ist empfehlenswert, aber noch nicht Pflicht.

Wie a11yglass hilft

Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und CSS auf automatisch erkennbare WCAG-Verstöße und nennt je Befund das Erfolgskriterium und eine konkrete Maßnahme. Er findet grob 20–35 % der Probleme und ersetzt keine vollständige Prüfung.

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Allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.