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a11yglass · Barrierefreiheits-Check für Websites

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Muss mein Online-Shop barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28.06.2025. Für Online-Shops ist die entscheidende Frage nicht die Unternehmensgröße allein, sondern ob Verbraucherinnen und Verbraucher dort etwas kaufen können.

Wann ein Shop betroffen ist

Das BFSG erfasst den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Ein Shop mit Produktseiten, Warenkorb und Kasse ist eine Dienstleistung im Sinne des Gesetzes — unabhängig von der Rechtsform. Betroffen sind damit die Kaufstrecke, das Kundenkonto und die begleitenden Inhalte (Produktbeschreibungen, AGB, Kontaktformular).

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme

Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz — und das nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte, die das Unternehmen selbst in Verkehr bringt. Sobald ein Shop Verbrauchern einen Kauf ermöglicht, greift die Ausnahme in der Regel nicht.

Was zu tun ist

Maßgeblich ist die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1/2.2 Stufe AA verweist: Tastaturbedienbarkeit, ausreichender Kontrast, Formular-Labels, Textalternativen, sichtbarer Fokus, Seitensprache. Ein automatischer Scan der Startseite und einer Produktseite zeigt die maschinell erkennbaren Lücken; Tastatur- und Screenreader-Prüfung kommen manuell dazu.

Wie a11yglass hilft

Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und CSS auf automatisch erkennbare WCAG-Verstöße und nennt je Befund das Erfolgskriterium und eine konkrete Maßnahme. Er findet grob 20–35 % der Probleme und ersetzt keine vollständige Prüfung.

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Allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.