BFSG für Websites
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in Deutschland um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites, Apps und Kundenportale barrierefrei gestalten.
Wer ist betroffen?
U. a. Onlineshops, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung und viele Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz — aber nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Welcher Standard gilt?
Die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1/2.2 Stufe AA verweist: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
Was droht?
Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder verhängen; zusätzlich sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu beobachten. Der schnellste erste Schritt ist ein technischer Check des Ist-Zustands.
Wie a11yglass hilft
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und CSS auf automatisch erkennbare WCAG-Verstöße und nennt je Befund das Erfolgskriterium und eine konkrete Maßnahme. Er findet grob 20–35 % der Probleme und ersetzt keine vollständige Prüfung.
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Allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.