EAA vs. BFSG
Der European Accessibility Act (EAA, Richtlinie 2019/882) ist die EU-Vorgabe; das BFSG ist ihre Umsetzung in deutsches Recht. Beide gelten seit dem 28. Juni 2025.
Der Unterschied
Der EAA gibt den Rahmen vor, jedes EU-Land setzt ihn in nationales Recht um. Manche Länder sind strenger als der Mindeststandard. Für den Betrieb einer deutschen Website ist das BFSG maßgeblich.
Für internationale Angebote
Wer in mehreren EU-Ländern anbietet, muss die jeweilige nationale Umsetzung beachten. Technisch ist der gemeinsame Nenner die Norm EN 301 549 / WCAG 2.2 AA.
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Allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.