Die Barrierefreiheitserklärung
Betroffene Betreiber müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und aktuell halten.
Pflichtbestandteile
Geltungsbereich (welche Website/App), Stand der Vereinbarkeit (vollständig / teilweise / nicht) mit Begründung der Ausnahmen, Datum der Erstellung und der letzten Überprüfung, ein Feedback-Mechanismus (Kontakt für Barriere-Meldungen), Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren bzw. die Schlichtungsstelle.
Wer eine Erklärung braucht
Für die Privatwirtschaft knüpft die Pflicht an das BFSG an: betroffen sind vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr — Websites, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können. Öffentliche Stellen richten sich nach der BITV 2.0. Fällt eine reine Informations-Website nicht unter das BFSG, besteht meist keine gesetzliche Pflicht zur Erklärung — eine freiwillige ist trotzdem ein gutes Signal. Details auf den Seiten zum BFSG und zur Kleinstunternehmen-Ausnahme.
Schritt für Schritt erstellen
1. Geltungsbereich festlegen (Domain, ggf. ausgenommene Bereiche). 2. Ist-Stand erheben: automatischer Scan plus manuelle Tastatur- und Screenreader-Prüfung. 3. Bekannte nicht barrierefreie Inhalte auflisten, je mit kurzer Begründung und — wenn möglich — einem Zeithorizont. 4. Feedback-Kontakt angeben (E-Mail oder Formular). 5. Auf das Durchsetzungsverfahren hinweisen (Privatwirtschaft: Marktüberwachungsstelle der Länder MLBF; öffentliche Stellen: Schlichtungsstelle nach § 16 BGG). 6. Erstellungs- bzw. Prüfdatum eintragen. 7. Veröffentlichen und dauerhaft aus dem Footer verlinken.
Veröffentlichen und aktuell halten
Die Erklärung gehört auf eine eigene, dauerhaft erreichbare Seite, aus dem Footer jeder Seite verlinkt, in verständlicher Sprache und selbst barrierefrei aufgebaut. Sie sollte überprüft und angepasst werden, wenn sich die Website wesentlich ändert, sonst regelmäßig — bei öffentlichen Stellen ist eine jährliche Überprüfung vorgesehen, für die Privatwirtschaft ist die Aktualität allgemein gefordert.
Muster und Ausfüllhilfe
Als Grundlage dient das Muster der EU-Durchführungsrichtlinie bzw. das der BITV. a11yglass stellt einen Generator bereit, der aus deinen Angaben einen einbaufertigen HTML-Block erzeugt. Das ist eine Ausfüllhilfe — eine rechtlich geprüfte Fassung bleibt empfohlen, besonders bei komplexen Angeboten.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Erklärung, wenn meine Seite noch nicht barrierefrei ist? Ja — dann wird der Stand als „teilweise“ oder „nicht vereinbar“ angegeben, mit Liste der bekannten Barrieren. Eine ehrliche Erklärung mit Umsetzungsplan gilt meist als besseres Signal als gar keine. Reicht ein Muster aus dem Netz? Als Struktur ja, aber Geltungsbereich, Barrierenliste und Kontaktangaben müssen zur eigenen Seite passen. Wie oft aktualisieren? Bei jeder wesentlichen Änderung der Website, sonst in regelmäßigen Abständen.
Wie a11yglass hilft
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und CSS auf automatisch erkennbare WCAG-Verstöße und nennt je Befund das Erfolgskriterium und eine konkrete Maßnahme. Er findet grob 20–35 % der Probleme und ersetzt keine vollständige Prüfung.
Weiterlesen
- BFSG für Websites
- BFSG-Checkliste
- Barrierefreiheit testen
- WCAG 2.1 AA — Checkliste
- Barrierefreiheit mit WordPress
Allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.