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BFSG: Bußgeld und Durchsetzung

Die Übergangsfrist ist am 28.06.2025 ausgelaufen. Seither kann die Marktüberwachung tätig werden — die Frage ist, mit welchen Folgen bei einem Verstoß zu rechnen ist.

Wer kontrolliert

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Sie prüft auf Beschwerde und von Amts wegen, fordert zur Nachbesserung auf, kann Anordnungen treffen und im äußersten Fall die Bereitstellung einer Dienstleistung untersagen.

Höhe der Bußgelder

§ 30 BFSG sieht Geldbußen bis zu 100.000 € vor; für einzelne Ordnungswidrigkeiten liegt der Rahmen niedriger (bis 10.000 €). Die konkrete Höhe hängt davon ab, wie schwer der Mangel wiegt und wie lange er schon besteht. Vorrangig ist die Aufforderung zur Herstellung der Barrierefreiheit, nicht die Strafe.

Abmahnungen durch Dritte

Neben der Marktüberwachung kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände in Betracht; Verbraucherverbände können nach dem BFSG selbst tätig werden. Ein dokumentierter Umsetzungsplan und eine veröffentlichte, ehrliche Barrierefreiheitserklärung senken das Risiko, weil sie zeigen, dass an der Behebung gearbeitet wird.

Wie a11yglass hilft

Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und CSS auf automatisch erkennbare WCAG-Verstöße und nennt je Befund das Erfolgskriterium und eine konkrete Maßnahme. Er findet grob 20–35 % der Probleme und ersetzt keine vollständige Prüfung.

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Allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.